Fahrradanhänger – welche Beleuchtung?
Bei einem Fahrrad mit Fahrradanhänger ist die Devise: Sehen und gesehen werden. Viele Fahrradanhänger werden ab Werk ohne Beleuchtung ausgeliefert, obwohl die Anhänger für den Straßenverkehr zugelassen sind. Ebenfalls sind notwendige Ösen für eine Montage normaler Rücklichter oftmals nicht vorhanden.
Fahrradanhänger – welche Beleuchtung ist ratsam?
Für eine gelegentliche Nutzung ist ein Akkurücklicht ausreichend, dieses Licht kann schnell angesteckt werden. Für den täglichen Einsatz muss der Akku gepflegt werden und dies ist recht aufwendig. Bei einer Beleuchtung stellt sich die Stromversorgung stets als großes Problem dar. Hierfür stehen aber zwei Möglichkeiten zur Verfügung.
Für den Fahrradanhänger kann ein passender Nabendynamo eingespeist werden oder der Dynamo vom Zugfahrzeug wird genutzt. Ein weiteres Problem ist die Befestigung des Rücklichts. Damit der Anhänger nicht durch Bohrungen beschädigt wird, genügt eine Schelle und Alustreifen. Damit das Licht nicht übersehen wird, sollte das Licht nicht zu tief angebracht werden. Sind beim Kauf keine Reflektoren vorhanden, können diese zusätzlich angebracht werden.
Rechtliche Informationen zur Beleuchtung
Fahrradanhänger müssen eine passive Beleuchtung besitzen. Vorgeschrieben sind vorne zwei weiße Reflektoren und hinten rote Rückstrahler. Allerdings keine dreieckigen Rückstrahler. Die Reifen müssen mit reflektierenden weißen Ringen oder gelben Rückstrahlern in den Speichen bestückt sein. Am Wagen sollten rundum die Konturen mit 50 Millimeter dicken Streifen als Markierung vorhanden sein. Aktive Strahler, hinten in Rot und vorne weiß, mit Batterie betrieben, sind noch besser. Dies ist wohl ein zusätzlicher Kauf, dennoch dienen die Strahler der besseren Sicherheit.
Was ist weiterhin wichtig für die Beleuchtung?
Für Fahrradanhänger, die in der Breite achtzig Zentimeter nicht überschreiten, ist das vordere weiße Licht nicht notwendig, denn die seitliche Außenkante ragt dann nur vierzig Zentimeter über das Licht vom Zugfahrzeug hinaus. Dreieckige weiße Reflektoren dürfen von der Außenkante nicht weiter als 15 Zentimeter entfernt sein. Anhänger mit mehr als achtzig Zentimeter Breite müssen mit zwei weißen Leuchten nach vorne zeigend und nur vierzig Zentimeter von der Außenkante entfernt, ausgestattet sein.
Wichtigste Informationen zur Beleuchtung:
- mindestens ein roter Rückstrahler
- die Befestigung der Rückstrahler darf über der Fahrbahn 60 Zentimeter nicht überschreiten
- Im Laufrad seitlich versetzte gelbe Speichenreflektoren
- ein zusätzlicher weißer Rückstrahler vorne links
- Entfernung vom Rückstrahler zum Rand des Anhängers nicht mehr als 15 Zentimeter
Worauf ist bei der Beleuchtung zu achten?
Jeder Anhänger muss eine Schlussleuchte besitzen, sobald das Rücklicht vom Zugfahrzeug von der Ladung oder dem Anhänger verdeckt wird, was bei Kinderfahrradanhängern oft vorkommt. Der Betrieb einzelner Schlussleuchten mit dem Dynamo ist nicht immer möglich, daher kann eine batteriebetriebene Leuchte genutzt werden. Die Vorschriften über Beiwagen für Fahrräder und deren Beleuchtung werden von der StVO geregelt.